Satzung

LFVG – Liste für Vielfalt und Gleichheit Satzung, Stand 10.11.2020

Wir sind eine internationale Liste, welche die Interessen der ausländischen Bevölkerung vertritt. Bei den Ausländerbeiratswahlen lassen wir uns aufstellen, um in diesem Gremium unsere Ziele umzusetzen.
Die Mitglieder der LFVG bekennen sich zur Satzung. Diese ist wie folgt aufgebaut:

§1 Vielfalt
Wir akzeptieren die Vielfalt der Gesellschaft. Wir sehen sie als Bereicherung. Deswegen stehen wir offen für sämtliche Kulturen, Sprachen, Religionen und Ethnien. Extreme oder gewaltverherrlichende Meinungen lehnen wir ab. Die Vielfalt der Gesellschaft soll sich in unserer Liste wiederspiegeln.

§2 Gleichheit
Für uns sind alle Menschen gleich: Unabhängig von ihrem Pass, ihrer Religion, ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Sprache und ihrer Ethnie.

§3 Mitgliedschaft
Jede/Jeder kann Mitglied bei der LFVG werden. Dazu ist ein Aufnahmeantrag auszufüllen. Anschließend entscheiden die Mitglieder über die Aufnahme des Neumitglieds. Die Mitgliedschaft kann jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

§4 Organe
Die Liste besteht aus ihren Mitgliedern. Diese Basis trifft mittels Abstimmungen (einfache Mehrheit) ihre Entscheidungen. Zusätzlich wählen die Mitglieder eine(n) 1. und 2. Vorsitzende(n). Die/Der 2. Vorsitzende(r) ist die Vertretung der/des 1. Vorsitzende(r). Der Vorstand ist alle 2 Jahre zu wählen. Die/Der Vorsitzende ist für die Einhaltung der Satzung und der Entscheidungen zuständig und hat gegenüber den Mitgliedern disziplinarische Weisungsbefugnisse, insbesondere im Fall des Verstoßes gegen die Satzung oder beschlossenen Entscheidungen.

§5 Satzung
Die Satzung ist für alle Mitglieder verpflichtend. Wer grob gegen die Satzung verstößt kann von der LFVG ausgeschlossen werden. Dies wird durch einen Mitgliederbeschluss bewirkt. Bei kleinen Verstößen kann der Vorstand eine Verwarnung aussprechen. Die Satzung selber kann durch eine 2/3 Mehrheit verändert werden.

§6 Datenschutz
Die Mitglieder der LFVG verpflichten sich den Datenschutz mit den aktuell geltenden gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Nur zwingende notwendige Informationen werden gespeichert und auch nur so lange wie die Informationen benötigt werden.

§7 Anwesenheit bei Ausländerbeiratssitzungen
Die gewählten Vertreter/innen der LFVG sind verpflichtet an den Ausländerbeiratssitzungen teilzunehmen. Gewählte Vertreter die in den letzten 12 Monaten bei mindestens 50% der Sitzungen oder 3 aufeinander Sitzungen fehlt, hat ehrenweise ihr/sein Mandat im Ausländerbeirat abzugeben. Ausgenommen sind Abwesenheiten aus wichtigen Gründen (z.B. Krankheit).

§8 Kasse
Die Kasse wird vom Vorstand verwaltet. Dieser hat die Pflicht einmal im Jahr einen Bericht über die Kasse abzugeben. Mit den Mitteln wird Wahlmaterial bestellt, oder gemeinsame Aktionen finanziert.6